Fachbetrieb für Gewässerschutz:


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Nach § 19 l des Wasserhaushaltsgesetz dürfen nur zugelassene Fachbetriebe Tätigkeiten zum Umgang mit wassergefährenden Stoffen durchführen.

Durch unzureichende Wartung oder nicht fachgerechten Installationarbeiten an Öltankanlagen steigt das Risiko von Ölunfällen.

Tritt so ein "Unfall" ein, belaufen sich die Behebungskosten im fünfstelligen bereich.

Als Mitglied eines Überwachungsvereins sind wir ein anerkannter Fachbetrieb für das Einbauen, Aufstellen, Instandhalten und Instandsetzen von Heizölverbraucheranlagen.

Wir führen alle Reparaturen, Modernisierungen und Neubauten von Haushalts-Öltankanlagen aus.


Bildquelle: Firma Schütz